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Weil er der verantwortliche Fahrzeugführer ist, muss sich auch der Fahrlehrer an das Handyverbot halten.


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Bund und Länder haben sich über die Reform der Kfz-Steuer geeinigt, die damit wie geplant zum 1. Juli 2009 in Kraft treten kann.


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Autofahrer sollten nach einer positiven Alkoholkontrolle ihr Fahrzeug auch dann stehen lassen, wenn ihnen die Polizei die Weiterfahrt nicht ausdrücklich verboten hat.


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Seit dem 1. Februar 2009 gelten für viele Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr deutlich höhere Bußgelder.


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Ab Mitte des Jahres soll die Kraftfahrzeugsteuer nach und nach auf eine Berechnung nach dem Kohlendioxid-Ausstoß umgestellt werden.


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Wer vor dem Linksabbiegen die Mittelinie überfährt, muss sich bei einem Unfall ein überwiegendes Verschulden vorwerfen lassen. Gleiches gilt, wenn das Abbiegen überraschend erfolgt.


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Ein unmittelbar nach einem Verkehrsunfall unterschriebenes Schuldanerkenntnis verpflichtet zu nichts, kann allerdings in der Beweiswürdigung berücksichtigt werden.


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Schließt sich eine Parkplatzschranke während der Durchfahrt, haftet der Parkplatzbetreiber nur dann, wenn kein Dritter involviert gewesen ist.


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Auch wer sein Handy nur als Navigationssystem benutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen.


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Ein Teil des Konjunkturpakets ist die Befreiung von Neuwagen von der Kfz-Steuer für maximal zwei Jahre.


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