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Verursacht ein Autofahrer einen Unfall allein deswegen, weil er sein Radio bedient hat, verliert er nicht seinen Versicherungsschutz.
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Ein im EU-Ausland erworbener Führerschein ist in Deutschland gültig, wenn er erst nach dem Entzug des deutschen Führerscheins erworben worden ist.
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Beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs für einen Unfallwagen kann der Geschädigte den vollen Schaden einschließlich der Mehrwertsteuer geltend machen.
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Kommt bei einem Wendemanöver zu einem Unfall, muss sich der Wendende grundsätzlich einen Großteil des Schadens zurechnen lassen.
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Fußgänger müssen sich auch bei einer grünen Ampel durch einen Seitenblick vergewissern, dass sie die Straße gefahrlos überqueren können.
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Ein Unfallgeschädigter hat nur dann einen Anspruch auf einen Mietwagen, wenn er diesen auch wirklich benötigt.
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Ein Auto, das auf dem zugewiesenen Parkplatz steht, darf auch bei nicht erkennbarem Berechtigungsschein nicht abgeschleppt werden.
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Radfahrer sind nur dann zur Benutzung eines ausgeschilderten Radwegs verpflichtet, wenn dieser auch geeignet und verkehrssicher ist.
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Ein Autofahrer handelt nicht grob fahrlässig, wenn er sich reflexartig zu seinem schreienden Kind umdreht.
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Ein Beifahrer kann die Haftpflichtversicherung des Fahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nehmen.
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