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Der Werkstudentenstatus ist kein Eignungsmerkmal und daher auch kein Grund für die Kündigung oder Befristung eines Arbeitsvertrags.
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Erlaubt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das private Telefonieren am Arbeitsplatz, muss er bei exzessivem Telefonieren einen Mitarbeiter vor der Kündigung abmahnen.
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Der Bundesfinanzhof räumt dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht bei der Bewertung eines geldwerten Vorteils ein.
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Freigestellte Personalratsmitglieder müssen nur unter ganz besonderen Umständen eine Probezeit als Voraussetzung für eine Beförderung absolvieren.
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Ab dem 1. Januar 2007 gelten insbesondere für Bereitschaftsdienste neue Rahmenregelungen, die auch in Tarifverträgen beachtet werden müssen.
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Ein genehmigter Urlaub darf nicht widerrufen werden, wohingegen eigenmächtig genommener Urlaub ebenso wie erschlichener (Mehr-)Urlaub eine sofortige Kündigung rechtfertigen.
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Die Zuteilung von Dienstzimmern steht im beinahe unbeschränkten Ermessen des Dienstherrn.
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Eine Vertragsstrafe in einem Arbeitsvertrag ist unwirksam, wenn sie auch während der Probezeit über das Gehalt von zwei Wochen hinausgeht.
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Arbeitnehmern steht keine gesetzliche Mindestabfindung zu, wenn sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten.
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